Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 237 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 225
Nach Gewicht
- BSG, 27.08.2009 – B 13 R 107/08 RZitiert von 4
- BSG, 27.08.2009 – B 13 R 121/08 RZitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2004 – L 10 RA 2884/02
- BVerfG, 11.11.2008 – 1 BvL 3/05Zur Vereinbarkeit von Vorschriften über die Höhe der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit bei vorzeitigem Bezug (§ 237 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB VI) mit dem GrundgesetzZitiert von 126
- BSG, 21.03.2006 – B 5 RJ 27/05 RZitiert von 8
- BSG, 28.10.2004 – B 4 RA 7/03 RZitiert von 13
Zuletzt entschieden
- BSG, 05.06.2025 – B 5 R 3/24 RBerechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kalendermonaten mit freiwillig geleisteten Beiträgen von der Anrechnung auf die für einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung erforderlichen GrundrentenzeitenZitiert von 3
- BAG, 12.11.2024 – 9 AZR 71/24Inflationsausgleichsprämie - AltersteilzeitZitiert von 34
- BSG, 02.10.2024 – B 5 R 53/24 B(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit - Anrechnungsausschluss von Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn - bereits höchstrichterlich geklärte Rechtsfragen)
225 Entscheidungen zu § 237 SGB VI →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 237 SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/237#abs-1 (1) Versicherte haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/237#abs-2 (2) Anspruch auf diese Altersrente haben auch Versicherte, die
Der Zeitraum von zehn Jahren, in dem acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sein müssen, verlängert sich auch um
soweit diese Zeiten nicht auch Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit sind. Vom 1. Januar 2008 an werden Arbeitslosigkeitszeiten nach Satz 1 Nr. 1 nur berücksichtigt, wenn die Arbeitslosigkeit vor dem 1. Januar 2008 begonnen hat und die Versicherten vor dem 2. Januar 1950 geboren sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/237#abs-3 (3) Die Altersgrenze von 60 Jahren wird bei Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1936 geboren sind, angehoben. Die vorzeitige Inanspruchnahme einer solchen Altersrente ist möglich. Die Anhebung der Altersgrenzen und die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrenten bestimmen sich nach Anlage 19.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/237#abs-4 (4) Die Altersgrenze von 60 Jahren bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit wird für Versicherte, die
| Versicherte Geburtsjahr Geburtsmonat | Anhebung um Monate | auf Alter | vorzeitige Inanspruchnahme möglich ab Alter | ||
| Jahr | Monat | Jahr | Monat | ||
| vor 1941 | 0 | 60 | 0 | 60 | 0 |
| 1941 | |||||
| Januar-April | 1 | 60 | 1 | 60 | 0 |
| Mai-August | 2 | 60 | 2 | 60 | 0 |
| September-Dezember | 3 | 60 | 3 | 60 | 0 |
| 1942 | |||||
| Januar-April | 4 | 60 | 4 | 60 | 0 |
| Mai-August | 5 | 60 | 5 | 60 | 0 |
| September-Dezember | 6 | 60 | 6 | 60 | 0 |
| 1943 | |||||
| Januar-April | 7 | 60 | 7 | 60 | 0 |
| Mai-August | 8 | 60 | 8 | 60 | 0 |
| September-Dezember | 9 | 60 | 9 | 60 | 0 |
| 1944 | |||||
| Januar-Februar | 10 | 60 | 10 | 60 | 0 |
Einer vor dem 14. Februar 1996 abgeschlossenen Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht eine vor diesem Tag vereinbarte Befristung des Arbeitsverhältnisses oder Bewilligung einer befristeten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gleich. Ein bestehender Vertrauensschutz wird insbesondere durch die spätere Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder den Eintritt in eine neue arbeitsmarktpolitische Maßnahme nicht berührt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/237#abs-5 (5) Die Altersgrenze von 60 Jahren für die vorzeitige Inanspruchnahme wird für Versicherte,
nicht angehoben. Einer vor dem 1. Januar 2004 abgeschlossenen Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht eine vor diesem Tag vereinbarte Befristung des Arbeitsverhältnisses oder Bewilligung einer befristeten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gleich. Ein bestehender Vertrauensschutz wird insbesondere durch die spätere Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder den Eintritt in eine neue arbeitsmarktpolitische Maßnahme nicht berührt.